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Urlaub mit Hund am Meer

 
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BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 18:39    Titel: Urlaub mit Hund am Meer Antworten mit Zitat

Wir wollten im August eigentlich für zwei Wochen nach Kroatien - habe da nur mittlerweile einiges abschreckendes gehört - u.a. der verbot von der mitnahme des hundefutters...

Alternativen wären Frankreich und Italien - hauptsache Meer. würde mich freuen, das ein oder andere hilfreiche (auch wenn es "nur" links sind, sofern wirklich hilfreich ^^) in Bezug auf "Urlaub mit Hund am Meer" in Kroatien, Frankreich, Italien (und sonstige Alternativen) zu lesen Smile

ach ja: es soll ein camping-urlaub werden!
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BeitragVerfasst am: 22.07.2009, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isabel,
bitte erzähl mehr, wir waren vor 2 Jahren mit den Hunden in Kroatien - wie ist das mit dem Hundefutter?
Damals war nämlich alles komplett easy und problemlos...

SG
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Anmeldungsdatum: 27.10.2008
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BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kroatien/Sicherheitshinweise.html

Zitat:
Besondere Zollvorschriften

Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.

Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.

Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden.

Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.


Deutschland hatte doch mit BSE auch was am Hut und irgendwer musste wohl sein Futter auch hergeben...
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 831
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BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isabel,
ich hab beim Googlen jetzt das gefunden (http://de.croatia.hr/AboutCroatia/Document.aspx?idEntry=238&idDocument=71)

Zitat:
Zollbestimmungen:
Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen den Standards der EU-Länder, aber die Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch ist nur bis zum Wert von 300 Kuna von der Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer befreit.

Die gesamte Einfuhr von Fleisch-, Milch- und anderen Produkten tierischer Herkunft unterliegt an den Grenzübergängen einer veterinärmedizinischen Untersuchung durch Inspektoren. Die Einfuhr von Wein ist auf höchstens fünf Liter pro Person beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischem Bargeld und Schecks ist unbeschränkt, aber jede Ein- oder Ausfuhr eines Betrages von mehr als 40.000 Kuna ist dem Zollbeamten zu melden. Wertvollere professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang ebenfalls zu melden.Ausländischen Staatsbürgern kann die Mehrwertsteuer für gekaufte Ware im Wert von mehr als 500 Kuna gegen Vorlage der Bestätigung des Formulars Tax cheque bei der Ausreise aus dem Lande zurückerstattet werden.

Haustiere, die in Begleitung ihrer Besitzer zu nichtkommerziellen Zwecken ein- oder durchreisen (bis zu fünf Tiere: Hunde, Katzen, Tiere aus der Familie der Marder, wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel aller Art (außer Geflügel, das zu kommerziellen Zwecken, für Tiergärten und für Tierhandlungen eingeführt wird), Säugetiere, Nagetiere und Kaninchen können, wenn sie auf der Reise von ihrem Besitzer oder einer anderen, vom Besitzer bevollmächtigten verantwortlichen Person begleitet werden und nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen anderen Besitzer bestimmt sind, unter der Bedingung in die Republik Kroatien einreisen, dass
-sie ein vorschriftsmäßiges internationales Reisedokument oder eine Gesundheitsbescheinigung mitführen (eine veterinärmedizinische Bestätigung), mit der ein ermächtigter Tierarzt des Ausfuhrlandes bescheinigt, dass die Tiere gesund sind und keine Anzeichen einer meldepflichtigen infektiösen Erkrankung aufweisen und dass sie nicht aus Gebieten stammen, in denen infektiöse Erkrankungen herrschen, die durch die betreffende Tierart übertragen werden können.

Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen
a) durch eine sichtbare Tätowierung oder ein elektronisches Identifikationssystem (Transponder) gekennzeichnet sein,
b) ein internationales Reisedokument mitführen, das von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und mit dem eine Impfung oder Auffrischungsimpfung gegen Tollwut gemäß den Empfehlungen des Erzeugerlabors bescheinigt wird. Die Impfung erfolgt bei dieser Tierart mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (WHO-Standard) und darf im Falle der ersten primären Impfung nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.
Tiere, die weniger als drei Monate alt und nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen seit ihrer Geburt am gleichen Ort gelebt haben und dürfen nicht mit Wildtieren in Berührung gekommen sein, und dies muss der ermächtigte Veterinär im internationalen Reisedokument bestätigen, oder sie müssen sich in Begleitung des Muttertieres befinden, von dem sie abhängig sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft - Tiermedizinische Behörde (Tel.: +385 1 610 6703 und 610 6669; www.mps.hr).


Tierfutter wird hier gar nicht erwähnt und es ist eine kroatische Seite. Tollwut Impfung scheint zum Glück auch die EU-Bestimmung mit der gültigen Impfung zu gelten, nicht diese 6 Monats-Geschichte.

Ich bin aber sicher, in Kroatien bekommt man Hundefutter zu kaufen, wahrscheinlich sogar die gewohnte Sorte. Barf-mäßig war es jedenfalls gar kein Problem, die Hunde vor Ort zu versorgen.

SG
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BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

danke dir für deine Bemühungen Smile

nun... wenn sie Yarrah führen, dann gut, aber Pedigree und Co kommen mir nicht in den Napf Wink
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